Erstbezug nach Sanierung!! Schöne 3 Zimmerwohnung in der Linzer Innenstadt.
- beide Schlafzimmer mit Blick auf den neuen Dom
- gefliestes Bad mit Badewanne, separates WC, Kellerabteil, etc.
- Neue Küche inkl. aller Geräte ist nicht im Inventar vorhanden und kann für 5.800€ übernommen werden
- ein Garagenplatz kann für 19.500€ dazu gekauft werden
- sehr gute Infrastruktur (Promenade, 3 min zu Fuß von der Linzer Innenstadt entfernt)
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass bei erfolgreicher Vermittlung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist!
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter officewien@aswimmo.at
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Krankenhaus <500m
Klinik <250m
Kinder & Schulen
Kindergarten <750m
Schule <250m
Universität <750m
Höhere Schule <750m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Bank <250m
Geldautomat <500m
Post <750m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.250m
Autobahnanschluss <1.250m
Flughafen <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
- Zentrale Lage in der Stadt, gut angebunden an öffentliche Verkehrsmittel
- Umgeben von verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten und wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs
- In der Nähe des Stadtzentrums, aber dennoch ruhig gelegen
- In einer Gegend mit einer guten Infrastruktur und guter Anbindung an die Autobahn
- In der Nähe von Grünflächen und Parks für Erholung und Freizeitaktivitäten
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Garage vorhanden, Bundesland: Oberösterreich, modernisiert: 2024